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Neuerungen im Landesprogramm Schule & Verein

Neuerungen im Landesprogramm Schule & Verein

Neuerungen im Landesprogramm Schule & Verein

Wir möchten über Änderungen im Landesprogramm Schule & Verein hinweisen. Im April 2026 hat das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chance einen neuen Erlass zum Landesprogramm Schule und Verein verabschiedet. Folgende Änderungen sind darin enthalten:

  • Fördermöglichkeiten: AG-Förderung und Projektförderung

AG-Förderungen werden anders als bisher zunächst nur für 1 Jahr beantragt und bewilligt. Eine Fortsetzung des AG-Angebots ist aber unbürokratisch für bis zu 2 weitere Jahre möglich. Damit wird der Einstieg für Vereine niedrigschwelliger. Eine Festlegung auf 3 Jahre entfällt.

Zudem ist nun eine Projektförderung zwischen Schule und Verein möglich, z.B. können Projektwochen, zeitlich komprimierte Angebote in einem Schulhalbjahr oder Ferienprogramme im Umfang von bis zu 20 Unterrichtsstunden auf diese Weise gefördert werden. Auch hierüber wird ein Einstieg in eine Schulkooperation für Vereine leichter, die bisher keine Übungsleitung für ein regelmäßig stattfindendes AG-Angebot am frühen Nachmittag finden konnten.

  • Veränderter Stundenumfang für Fördersumme

AG-Angebote wurden bislang mit bis zu 700 Euro im Jahr gefördert, wenn in 40 Schulwochen ein Angebot von 90 min. durchgeführt wurde. Die gleiche Fördersumme wird nun bereits ausgezahlt, wenn in 40 Schulwochen 1 Unterrichtsstunde (45 min.) stattfindet. Selbstverständlich können AGs auch weiterhin für 60 oder 90 min. vereinbart werden, die Fördersumme erhöht sich dadurch jedoch nicht.

Projekte (wie oben beschrieben) können mit bis zu 350 Euro gefördert werden (Umfang: 20 Unterrichtsstunden).

  • Antragsfristen

Die Antragsfrist des Programms wurde dauerhaft vom 15.04. eines Jahres auf den 01.05. verlängert. Damit bleiben Schule und Verein etwas mehr Zeit für die notwendigen Absprachen bis zum Beginn der Kooperation und die Frist liegt nicht so nah an den Osterferien. Außerdem wurde ein weiterer Beantragungszeitraum eingerichtet, um auch nach Schuljahresbeginn noch Fördermittel fürs laufende Schuljahr beantragen zu können. Voraussetzung ist jedoch, dass nach der 1. Antragsfrist im Mai noch Restmittel für das laufende Jahr verfügbar sind.

  • Wegfall der Programmgruppen

Die bisherigen Programmgruppen bestehend aus Schulamtsvertreter*innen und Vertreter*innen des organisierten Sports werden formal aufgehoben. Der/die Generalist*in für den Schulsport im jeweiligen Staatlichen Schulamt entscheidet fortan über die neu aufzunehmenden Projekte im Landesprogramm Schule & Verein. Sportkreisvertreter*innen können zur Entscheidungsfindung weiterhin gehört werden. Wir appellieren an alle Sportkreisverantwortlichen, sich weiterhin kooperativ einzubringen, um den aktuellen Stand der Kooperationslandschaft zu kennen.

Den neuen Erlass sowie die jetzt gültigen Antrags- und Abrechnungsdokumente finden Sie im Anhang oder bei uns auf der Homepage zum Download: https://www.landessportbund-hessen.de/schule-und-verein/landesprogramm/

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